Freitag, 5. Juli 2013

5.4 Sicherungsarmaturen TW


Die Wasserversorgungsunternehmen liefern mit ihrem Trinkwasserversorgungsnetz ein Lebensmittel von bester Qualität entsprechend den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Aufgabe der Planer und der Ersteller von häuslichen Trinkwasserinstallationen ist es, dafür zu sorgen, dass das Wasser ohne Qualitätsverluste an den Entnahmearmaturen im Haus entnommen werden kann. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Trinkwasser, das einmal die Installation verlassen hat, nicht durch Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen wieder in diese gelangen kann.

Nach Norm endet die Trinkwasserinstallation am freien Auslauf der Entnahmestellen. 
Das bedeutet, dass das Wasser mindestens in einer Höhe über einem Nichttrinkwasserspiegel austritt, die dem 3 fachen Innendurchmesser des Auslaufs entspricht.
Das ist zum Beispiel an einer Waschtisch-Mischbatterie mit festem Auslauf der Fall. Der Auslauf kann nie das Wasser, welches sich im Becken sammelt, erreichen. Folglich kann über den Auslauf auch kein Wasser zurückgesaugt bzw. zurückgedrückt werden. Auch innerhalb eines Spülkastens ist dieser Sicherungsabstand gegeben. 
Dort, wo er nicht eingehalten werden kann (das ist in der Regel der Fall, wenn angeschlossene Schläuche ins Spiel kommen), muss die Absicherung mittels Sicherungsarmaturen gewährleistet sein. (Beispiele: Mischbatterie an Dusche oder Wanne mit Schlauchbrause, Armatur für Schlauchanschluss)

Ein Rücksaugeffekt wird hervorgerufen, wenn sich das Rohrsystem entleert (Rohrbruch, Entleerung nach Absperren wegen geplanter Reparaturarbeiten, etc.) und die abfließende Wassersäule in der Leitung einen Unterdruck nach sich zieht. 
Zum Rückdrücken kommt es, wenn ein angeschlossener Apparat einen höheren Eigendruck erzeugt, als der Betriebsdruck der Leitung.

Die Frage, wie hochwertig Entnahmestellen, an denen ein Eindringen von Nichttrinkwasser ins System möglich wäre (gefährdete Entnahmestellen) abzusichern sind, hängt von der Gefährdungsstufe des Nichttrinkwassers ab. 

Nach DIN EN 1717 differenziert man fünf Flüssigkeitskategorien. Je höher (= gefährlicher) die Kategorie ist, der man das Nichttrinkwasser zuordnen muss, desto zuverlässiger müssen Sicherungsmaßnahmen greifen.

Im Wohnungsbau muss jeder gefährdeten Entnahmestelle „ihre“ Sicherungsarmatur zugeordnet werden. Man spricht von Einzelsicherung. Die Sicherungsarmaturen sind  dafür schon in den Entnahmearmaturen gefährdeter Entnahmestellen eingebaut.

Im gewerblichen Bereich (z. B. Wasseranschlüsse in einem Apothekenlabor, Wasseranschlüsse in einem Chemie-Unterrichtsraum) dürfen auch mehrere bzw. alle gefährdeten Entnahmestellen über eine gemeinsame Sicherungsarmatur abgesichert sein.

Im Wohnungs-Gebäudebestand war es entsprechend der alten Norm DIN 1988 jahrzehntelang zulässig, mit einem Rohrbelüfter am Ende der Steigleitung und einem Rückflussverhinderer am Rohrverteiler (= Sicherungskombination) eine Absicherung für alle, an die Steigleitung angeschlossenen gefährdeten Entnahmestellen zu schaffen. Ein Umbau auf die heute geforderte Einzelsicherung ist im Gebäudebestand oft nicht möglich. Es muss folglich auch bei Teilrenovierungen (wie einem Badumbau im Obergeschoss) der Rohrbelüfter erneut eingebaut werden, um eine vollständig abgesicherte Installation zu erhalten. Hierfür bietet Seppelfricke den SEPP-Safe Rohrbelüfter in Verbindung mit einem Rückflussverhinderer bzw. KFR®-Ventil am Rohrverteiler an. 



SEPP-Safe Sicherungskombination

 
SEPP-Safe Rückflussverhinderer

SEPP-Safe Rohrunterbrecher und SEPP-Ajax Druckspüler




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Film SEPP Safe Rohrbelüfter